Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen sollen weiterhin Buchungsbelege für zehn Jahre aufbewahren, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Der Bundestag muss die Gesetzesänderung noch billigen.
Ursprünglich sollte die Aufbewahrungsfrist ab 2026 auf acht Jahre verkürzt werden. Finanzminister Klingbeil setzt sich für Verlängerung der Frist aufgrund des Cum-Cum-Steuerskandals ein. Der Schaden durch Cum-Cum-Deals beläuft sich auf rund 28,5 Milliarden Euro. Es sind 253 Verdachtsfälle mit einem Volumen von 7,3 Milliarden Euro in Bearbeitung. Das Kabinett hat bereits zugestimmt, nun muss der Bundestag die Gesetzesänderung billigen.
Die längere Aufbewahrungsfrist könnte dazu beitragen, Steuerhinterziehung konsequenter zu bekämpfen und Milliarden an Steuern zurückzuführen. Es wird erwartet, dass die Fraktionen im Bundestag und der Bundesrat die Gesetzesänderung billigen, um die Maßnahmen umzusetzen und potenzielle Steuersünder zur Rechenschaft zu ziehen.