Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Parteien treten am Samstag, 7. Februar, in Kaiserslautern zu einer öffentlichen Diskussion über Inklusion an. Die Veranstaltung beginnt um 15 Uhr und endet um 17 Uhr im Veranstaltungsraum 42 in der Eisenbahnstraße 42. Organisiert wird die Debatte vom Inklusionsbeirat der Stadt Kaiserslautern gemeinsam mit dem Verein Kaiserslautern inKLusiv e.V. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Teilnehmende und Moderation
Auf dem Podium stehen nach aktuellem Stand die Kandidatinnen und Kandidaten aus der Region für die Landtagswahl 2026. In alphabetischer Reihenfolge werden erwartet: Jasmin Awan, Freie Wähler; Paul Bunjes, Die Grünen; Lena Edel, Die Linke; Marc Fuchs, CDU; Norbert Herhammer, CDU; Michael Kunte, Die Grünen; Ugur Omurca, FDP; und Andreas Rahm, SPD. Die Diskussion wird von Reiner Voß moderiert.
Schwerpunkte der Diskussion und Ablauf
Im Mittelpunkt der Debatte stehen Fragen der Zugangsgerechtigkeit, Barrierefreiheit und Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen ihre Positionen zum Thema Inklusion darstellen und zu Themen Stellung nehmen, die im Vorfeld von den Veranstaltern mit Betroffenen und Interessierten erarbeitet wurden. Ziel ist, das Thema Inklusion im Wahlkampf stärker zu verankern und den Austausch zwischen Politik und Öffentlichkeit zu fördern.
Veranstaltungsreihe und rechtlicher Kontext
Die Podiumsdiskussion ist Teil einer Reihe interner und öffentlicher Angebote zur inklusiven politischen Bildung, die die Stadt Kaiserslautern und der Verein Kaiserslautern inKLusiv e.V. im Vorfeld der Landtagswahl durchführen. Weitere Bestandteile sind ein Workshop zur Erarbeitung von Themen und Belangen sowie eine Bildungsfahrt in den rheinland pfälzischen Landtag nach Mainz. Ziel der Maßnahmen ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen zu informieren, zur Teilnahme an der Wahl zu motivieren und die Wahlbeteiligung in dieser Gruppe zu erhöhen.
Seit 2019 gilt in Deutschland ein inklusives Wahlrecht. Seither sind Menschen mit Lernschwierigkeiten und mit geistiger Beeinträchtigung grundsätzlich wahlberechtigt, wodurch auch Personen mit Vollbetreuung erstmals nicht mehr generell vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Reform wurde unter anderem von Vorgaben der UN Behindertenrechtskonvention beeinflusst, die Gleichheit und Teilhabe fordert.
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