Das Oberlandesgericht Koblenz steht vor einer Neubewertung der Haftstrafe für die IS-Rückkehrerin Nadine K., die wegen gravierender Verbrechen verurteilt wurde. Im Juni 2023 erging das erste Urteil gegen die Täterin, die nach ihrer IS-Mitgliedschaft in Syrien und dem Irak eine Jesidin als Sklavin hielt und misshandelte. Die Verurteilung umfasste schwerwiegende Anklagepunkte wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Völkermord.
Der Bundesgerichtshof (BGH) intervenierte nun und bestimmte eine Neuverhandlung der Straflänge am OLG Koblenz. Der ursprüngliche Schuldspruch wurde teilweise abgeändert, wodurch das kommende Verfahren am OLG entscheidend wird für das endgültige Strafmaß. Die Beteiligung von Nadine K. an grausamen Taten, darunter Vergewaltigungen an der jesidischen Frau, steht erneut im Fokus der Justiz.
Das Urteil des BGH verdeutlichte rechtliche Fehler bei der vorherigen Verurteilung und bekräftigte die Notwendigkeit einer erneuten Überprüfung. Die anstehende Verhandlung am OLG Koblenz wird somit über die Höhe der Strafe für die IS-Rückkehrerin entscheiden und damit maßgeblich über die Gerechtigkeit in diesem brisanten Fall.
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