Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde ein bedeutendes Gerichtsverfahren über die Rundfunkbeitragsverweigerung verhandelt. Eine Frau aus Bayern hat Klage gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingereicht, da sie die fehlende Meinungsvielfalt in den Programmen von ARD, ZDF und Deutschlandradio kritisiert. Ihrer Argumentation zufolge erfüllt das Programm nicht den dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugewiesenen Programmauftrag aufgrund seiner Einseitigkeit.
Bisher haben die Verwaltungsgerichte die Klagen abgewiesen und auf die Rundfunkfreiheit der Sender hingewiesen. Nun liegt die Revision beim Bundesverwaltungsgericht, das darüber entscheiden wird, ob Kläger wie die Frau aus Bayern auf die Programmbeschwerde beim Rundfunkrat verwiesen werden sollen oder ob die Gerichte selbst prüfen müssen, ob der Rundfunkbeitrag gerechtfertigt ist.
Das Urteil dieses Verfahrens wird richtungsweisend sein, da es darüber entscheidet, ob Klagen gegen den Rundfunkbeitrag aufgrund mangelnder Meinungsvielfalt im Programm zulässig sind. Je nach Ausgang könnte dies zukünftige Leitlinien für Klagen vor Verwaltungsgerichten festlegen.

