Das Auswärtige Amt hat eine Frist verstreichen lassen, um Afghanen mit Aufnahmezusage die Einreise zu ermöglichen, und muss nun mit einem Zwangsgeld rechnen. Bereits ergangene Gerichtsentscheidungen zugunsten von Afghanen mit Einreisezusagen verdeutlichen die rechtliche Situation. Es droht ein Zwangsgeld seitens des Verwaltungsgerichts Berlin aufgrund der nicht erteilten Visa an die Betroffenen. Deutschland ist nach geltendem Recht verpflichtet, Visa für Personen mit Aufnahmezusage auszustellen.
In einem besorgniserregenden Schritt hat Pakistan bereits 211 Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage nach Afghanistan abgeschoben. Aktuell befinden sich noch etwa 2.000 Afghanen in Pakistan, die eine Einreisezusage nach Deutschland haben.
Die Situation wirft ein Schlaglicht auf die Konsequenzen, denen sich das Auswärtige Amt stellen muss, wenn es seiner rechtlichen Verpflichtung nicht nachkommt. Die Gerichtsentscheidungen unterstreichen die Bindungswirkung der Einreisezusagen und die Notwendigkeit ihrer Durchsetzung.