Der Stadtrat von Kaiserslautern hat am 2. Februar ein Kompromisspaket zum Konzept für Freiflächenphotovoltaik beschlossen. Demnach bleiben nach Einwänden der Ortsbeiräte rund 160 Hektar als Potenzialflächen ausgewiesen. Weitere zuvor als möglich benannte Flächen werden nicht gestrichen, sondern als Reserve vorgehalten.
Hintergrund und Bestandsaufnahme
Die Stadtverwaltung hatte ein Konzept zur Ermittlung geeigneter Flächen für Freiflächenphotovoltaik erarbeitet, um die kommunalen Klimaziele zu unterstützen. In einer ersten Aufstellung waren 55 Potenzialflächen mit einer Gesamtfläche von 265 Hektar genannt worden. Diese Flächen liegen überwiegend in den nördlichen Ortsbezirken, wo größere zusammenhängende Freiflächen vorhanden sind.
Für die als Potenzialflächen ausgewiesenen Areale ist nach Angaben der Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplans und damit die Schaffung von Baurecht erforderlich, bevor Anlagen errichtet werden können. Zusätzlich identifizierte die Verwaltung rund 80 Hektar sogenannter privilegierter Flächen, für die wegen Bestimmungen im Baugesetzbuch kein Bebauungsplan notwendig ist. Dazu zählen unter anderem Bereiche entlang zweispuriger Bahnstrecken und Streifen entlang der Autobahn innerhalb eines Korridors von zweihundert Metern. Weitere etwa 18 Hektar sind Parkplatzflächen, auf denen aufgeständerte Photovoltaikanlagen möglich wären. Diese Flächen befinden sich überwiegend in Privatbesitz, so dass die Stadt hier nur eingeschränkten Einfluss hat.
Diskussionen in Ortsbeiräten und Entscheidung
Der Entwurf war im Juni 2025 vom Bauausschuss beschlossen worden und danach in den Ortsbeiräten diskutiert worden. Dort kam es zu zahlreichen Änderungen und Ablehnungen einzelner Potenzialflächen. Nach den Voten der Ortsbeiräte reduzierte sich die Fläche, die lokal weiter befürwortet wurde, auf etwa 160 Hektar.
Vor der Entscheidung im Stadtrat standen zwei Optionen: den Voten der Ortsbeiräte zu folgen und die reduzierte Flächenkulisse zu bestätigen oder alle ursprünglich als potenziell geeigneten Flächen weiterhin im Flächennutzungsplanverfahren zu führen. Der Stadtrat stimmte einem Kompromiss zu: Die nach den Ortsbeiratsbeschlüssen verbliebenen rund 160 Hektar werden weiter als Potenzialflächen geführt. Die von den Ortsbeiräten abgelehnten Flächen bleiben als neue Kategorie im Konzept und werden als Reserveflächen ausgewiesen. Diese Reserveflächen sollen in Anspruch genommen werden, falls zusätzliche Flächen benötigt werden.
Ausblick und offene Fragen
Konkrete Bautätigkeiten setzen weiterhin die Aufstellung von Bebauungsplänen voraus. Ob und in welchem Umfang Reserveflächen später tatsächlich genutzt werden, hängt von weiterem Planungsbedarf und politischen Entscheidungen ab. Ebenso offen bleibt, wie die Stadt bei privaten Parkplatzflächen gestalten kann, auf denen Anlagen möglich wären, weil diese meist in Privatbesitz sind.
Die Entscheidung des Stadtrats ist ein Schritt in der lokalen Umsetzung der Energieziele. Weitere Verfahren zur Ausweisung und zur konkreten Planfeststellung werden folgen, bevor neue Freiflächenphotovoltaikanlagen gebaut werden können.
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