Kaiserslautern, 23. Januar 2026. Die Stadt Kaiserslautern erinnert vor Beginn der Rückrunde und den bevorstehenden Heimspielen des 1. FC Kaiserslautern daran, dass in den Wohngebieten rund um den Betzenberg besondere Bewohnerparkregelungen gelten. Bei Großveranstaltungen und insbesondere an Spieltagen dürfen Fahrzeuge in den ausgewiesenen Zonen nur mit einer gültigen Ausnahmegenehmigung abgestellt werden.
Wann die Regelung greift
Die Bewohnerparkzonen sind durch Beschilderung in den Zufahrtsstraßen zum Betzenberg deutlich gekennzeichnet. Die Beschilderung gilt für das gesamte markierte Gebiet bis zum Verlassen der Zone. Ziel der Regelung ist es, die Parksituation in den angrenzenden Wohngebieten zu entlasten, Anwohnerinnen und Anwohnern verlässliche Parkmöglichkeiten zu erhalten und die Zufahrtsstraßen weitgehend frei zu halten.
Ausnahmegenehmigungen und Besuchergenehmigungen
Fahrzeuge dürfen während der festgelegten Zeiten grundsätzlich nur mit einer Ausnahmegenehmigung parken. Anwohnerinnen und Anwohner können für ihre Gäste Besuchergenehmigungen beantragen und käuflich erwerben. Die dafür zuständige Straßenverkehrsbehörde erteilt die Genehmigungen und informiert über die jeweiligen Bedingungen und Kosten.
Kontrollen, Sanktionen und Hinweise für Besucher
Der Politessendienst der Stadt wird die Einhaltung der Parkregelungen überwachen. Falsch abgestellte Fahrzeuge müssen mit Verwarnungen oder Abschleppmaßnahmen rechnen. Die Stadt bittet Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungen, die Park and Ride Angebote sowie ausgewiesene öffentliche Parkflächen zu nutzen und Rücksicht auf die Anwohnerschaft zu nehmen.
Weitere Informationen zu Bewohnerparkzonen, den geltenden Zeiten und zu Ausnahmegenehmigungen sind bei der Straßenverkehrsbehörde und auf der Internetseite der Stadt verfügbar: www.kaiserslautern.de/serviceportal/dl/073917/.
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